eventuell habt Ihr es in den Medien & Sozialmedien mitbekommen, dass das Waffenrecht erneut verschärft werden soll.
Unter dem sogenannten „Sicherheitspaket“ sind alle betroffen, die mit einem Taschenmesser z.B Victorinox besitzen und dieses Führen (auch Handwerker).
Und als WBK Inhaber sind wir ebenfalls erneut in den Fokus gelangt.
Ein weiteres Beispiel mit dem neuen Gesetzes Entwurf bekommen die Waffenbehörden mehr Möglichkeiten.
Jeder „Gefällt mir/Like/Kommentar“ in den Sozialen Medien wird und soll das Ordnungsamt überprüfen.
Für diese Art der Überprüfung ist geschultes Personal nötig und sollte Sache der Polizei, und Staatsschutz sein!
Das Gesetz soll in weniger als zwei Wochen in Kraft treten.
Was können wir tun?
Der VDB hat sein Briefgenerator aktiviert und der BZL hat eine Petition gestartet.
Als WBK Inhaber sollten wir ALLE diese Aktionen unterstützen.
Hier der Link für Briefgenerator https://www.briefgenerator.de jeder Brief der Versendet wird kostet 1,25€ (das Geld sollte es uns Wert sein)
Und hier der Link zur Petition des BZL https://bzl.net/petition/
Der Entwurf zum Nachlesen. https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012805.pdf ab Seite 2 geht es um das Waffengesetzt
Nun zu den Punkten die im Gesetzt geändert werden sollen
Zum Thema Messer:
Die geplanten Änderungen sehen ein Verbot der wenigen bisher noch erlaubten Springmesser vor, deren kurze Klinge seitlich herausspringt. Solche Messer kamen jedoch weder bei den Anschlägen in Solingen (Küchenmesser) noch in Mannheim zum Einsatz. Fazit: Solche Taten können durch das Verbot künftig nicht verhindert werden.
Personen, die noch im Besitz solcher Springmesser sind, müssen diese innerhalb eines Jahres abgeben – ohne Entschädigung. Das ist nicht hinnehmbar, denn Artikel 14 Abs. 3 des Grundgesetzes ist hier eindeutig
Zudem soll es künftig untersagt sein, Messer jeglicher Art und Klingenlänge im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und bei öffentlichen Veranstaltungen zu tragen (fachsprachlich: „führen“). Acht gesetzliche Ausnahmen heben das Verbot jedoch weitgehend auf, da Messer weiterhin verpackt transportiert werden dürfen. Fazit: Gesellschaftlich akzeptierte Gebrauchsgegenstände, die von Terroristen missbraucht werden, können nicht pauschal verboten werden – und sollten es auch nicht!
Die Ausweitung von Waffen- und Messerverbotszonen auf öffentliche Veranstaltungen und den ÖPNV erlaubt der Polizei, verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen, bei denen Personen kurzzeitig angehalten, befragt, ihre Gegenstände inspiziert und sie durchsucht werden können. Wir lehnen derartige willkürliche Kontrollen ab. Die bisherigen Kontrollen an Bahnhöfen haben bereits gezeigt, dass harmlose Alltagsgegenstände wie Nagelknipser oder Walkingstöcke als „gefährliche Gegenstände“ beschlagnahmt wurden. Diese Maßnahmen dienen nicht der Terrorbekämpfung, sondern kriminalisieren unbescholtene Bürger.
Für alle WBK Inhaber
Im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung sollen künftig weitere Behörden einbezogen werden. Da die IT-Infrastruktur der Waffenbehörden dafür nicht ausreicht, werden die Bearbeitungszeiten für Jagdscheine und Waffenbesitzkarten (WBK) noch länger als bisher. Fazit: Vor Inkrafttreten der Änderungen muss ein automatisiertes IT-Verfahren eingerichtet werden, um die bereits stark überlasteten Sachbearbeiter nicht noch stärker zu belasten und einen erneuten Fehler wie bei der letzten Verschärfung zu vermeiden.
Die Gefahr von Behördenwillkür wächst. Künftig müssen Waffenbehörden bei der Zuverlässigkeitsprüfung auch öffentliche Quellen, Schriftverkehr und Telefonate mit dem Antragsteller berücksichtigen. Dadurch wird aus der bisher weitgehend objektiven Prüfung eine subjektive Einschätzung des jeweiligen Sachbearbeiters. Fazit: Leserbriefe oder „Likes“ in sozialen Netzwerken dürfen keinen Einfluss auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit haben!
Zudem sollen die Waffenbehörden künftig bereits Waffen und Munition sicherstellen dürfen, sobald auch nur ein Widerruf des Jagdscheins oder der WBK in Erwägung gezogen wird – noch bevor der Betroffene offiziellen Schriftverkehr erhält. Fazit: Solche Praktiken dürfen nicht zugelassen werden. Ein transparenter Rechtsweg muss weiterhin gewährleistet bleiben!
Bei Widerrufen soll die Waffenbehörde zudem bei „Gefahr im Verzug“ die Befugnis erhalten, ohne richterlichen Beschluss Wohnungsdurchsuchungen anzuordnen. Fazit: Dies würde das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) erheblich einschränken – wir lehnen willkürliche Eingriffe in Grundrechte entschieden ab!
Wir hoffen doch sehr, das sich viele dafür entscheiden die Aktionen zu unterstützen.
Macht auch im euren Freundeskreis Werbung für die Aktionen, damit wir von unserer Seite Druck auf die Politiker ausüben.