Schießbetrieb eingeschränkt wieder möglich

Seit dem 23.05.2020 haben wir unter Berücksichtigung der Corona-Auflagen den Schießbetrieb eingeschränkt wieder aufgenommen. Damit waren wir einer der ersten Vereine im Umkreis.

Nachdem die Verordnung des Kultusministerium und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten- CoronaVO Sportstätten) ab dem 02.06.2020
einige weitere Lockerungen beinhaltet, wird der Trainings betrieb bei der SGH angepasst.
Weiterhin ist der Verein auf Grund der Dokumentationspflicht nur am Samstag geöffnet.
Weiterhin sind keine Gastschützen, Gäste und Schützen ohne Sachkunde zugelassen.

Mitglieder können nur nach vorheriger Terminvereinbarung zum Training kommen.
Unangemeldete Schützen können nicht berücksichtig werden.
Ihr könnt Euch,
 um allen gerecht zu werden, nur für eine Rotte je Stand und Trainingstag anmelden.
Mitglieder die keine E-Mail mit den detaillierten Informationen erhalten haben, melder Euch
bitte per E-Mail beim ersten Vorstand keusch.stefan@gmx.eu dann bekommt Ihr die komplette Information zugesendet.

Der Vorstand, 03.06.2020