wie viele von Euch wissen, soll das Waffengesetz erneut verschärft werden. Die erste Petition über Openpetition mit ca. 80.000 Unterschriften wird nicht anerkannt. Jetzt ist diese Petition vom Deutschen Bundestag seit zwei Wochen online. Es werden mindestens 50.000 Unterschriften benötigt. Bitte hier mitmachen:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_11/_02/Petition_100913.$$$.a.u.html
Ihr könnt auch die PDF von den Kamenzer Sportschützen ausdrucken und unterschrieben an den Bundestag senden.
Rücksendeadresse (Listen bitte vorher kopieren):
Deutscher Bundestag
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
oder per Fax: +49 30 227-36053
Die Mitzeichnungsfrist endet am 12. Dezember 2019 –Bitte beachten und die Listen zeitnah zum Deutschen Bundestag schicken/faxen.
Text der Petition
Der
Deutsche Bundestag möge den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung
des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes
Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) in der vorgeschlagenen
Version ablehnen.
Die Bundesregierung möge den handwerklich unzureichenden Entwurf eines
Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes nochmal gründlich
überarbeiten.
Begründung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Waffengesetz (Drs. 19/13839) ist umgehend zu stoppen!
Das deutsche Waffengesetz zählt zu den strengsten in Europa.
Sportschützen, Waffensammler und Jäger sind nicht verantwortlich für
Terroranschläge mit illegalen Waffen.
Der vorliegende Entwurf (Drs. 19/13839) nutzt kaum Ausnahmemöglichkeiten
der EU-Feuerwaffenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2017/853). Der Bundesrat
will mit seiner Stellungnahme den Entwurf u. a. mit einer Aufhebung der
waffenrechtlichen Privilegierung der deliktisch irrelevanten Armbrust
und einer Regelabfrage der Waffenbehörde beim Verfassungsschutz
zusätzlich verschärfen.
Herr Seehofer muss auf die Verbände hören und den Gesetzentwurf dringend
überarbeiten. Lesen Sie die Stellungnahmen der Verbände (gerade der
Schießsportverbände) auf der Seite des BMI und vergleichen Sie diese mit
der Aussage von Herrn Seehofer.
Statt im Parlament zu behaupten, man nutze Spielräume, sollte Herr
Seehofer besser außerhalb des eigenen Ministeriums einmal mit der
Mehrzahl der Verbände sprechen.
Wir fordern
1. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie so schonend wie möglich in deutsches
Recht umzusetzen und den bewährten Rechtsstand so weit wie möglich zu
bewahren. Möglichkeiten der EU-Richtlinie, organisierte Sportschützen
internationaler Disziplinen von Verboten + Beschränkungen bei Magazinen
und Waffen freizustellen und generell Magazine allenfalls
erlaubnispflichtig zu machen, anstatt sie gleich zu verbieten, sind zu
nutzen. Das BMI will Halbautomaten mit großen Magazinen (A7) und große
Magazine für alle Sportschützen verbieten. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie
sieht jedoch Ausnahmen vor: Die Mitgliedstaaten können den Sportschützen
eine Genehmigung der Kategorie A erteilen, sofern die Person aktiv an
Schießwettbewerben teilnimmt oder diese Disziplinen ausübt.
2. Keine Bedürfnisprinzipausweitung, insbesondere nach 3 oder spätestens
5 Jahren Schießsportausübung zur Aufrechterhaltung des Bedürfnisses
keine oder wenigstens stark reduzierte Pflichttermine vorzusehen und die
generelle Schießsportausübung gelten zu lassen. Eine waffenbezogene
Kontrolle des Schießsports lehne ich ebenso ab wie langjährige
Aufzeichnungspflichten von Schießterminen.
3. Das Waffengesetz zu deregulieren und zu entbürokratisieren. Waffen
von Sportschützen besitzen marginale Deliktrelevanz, Gefahren gehen von
illegalen Waffen aus. Rechtstreue Bürger verdienen Vertrauen und nicht
Gängelung, echte Entlastung statt Lippenbekenntnissen.
4. Bekämpfen Sie endlich effektiv Kriminalität und Terrorismus in
Deutschland und hören Sie auf, loyale Bürger zu drangsalieren, die laut
BKA keinerlei Größe im Bereich Kriminalität/Terrorismus darstellen.
5. Die Bundesregierung muss illegalen Handel und Herstellung von
Schusswaffen bekämpfen, nicht ohnehin rechtstreue Besitzer registrierter
Schusswaffen weiter drangsalieren. Kein Generalverdacht durch
Regelabfrage beim Verfassungsschutz für rechtstreue Waffenbesitzer.