Weiterhin kein Schießbetrieb

Auf Grundlage der Veröffentlichung des SBSV auf seiner Homepage und der aktuellen Lage, ist bis auf Weiteres kein Schießbetrieb möglich. Wir informieren Euch sobald sich die Lage ändert.

Zitat zur Information des SBSV:

11.01.21: Verlängerung des Lockdowns

Die Landesregierung hat eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 31.01.2021 beschlossen. Für den Schießsport gibt es keine Änderungen zur vorherigen Corona-Verordnung.

Öffentliche und private Sportanlagen oder Sportstätten in geschlossenen Räumen dürfen nicht für den Freizeit- und Amateurindividualsport genutzt werden. Hierunter fallen auch offene oder teilgedeckte Schießstände.

Es können nur öffentliche und private Sportanlagen oder Sportstätten im Freien im Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden, soweit es sich um weitläufige Außenanlagen handelt.

Zudem sind weiterhin die Ausgangsbeschränkungen zu beachten. Bitte beachten Sie auch, dass die örtlich zuständigen Behörden das Recht haben, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen.

www.sbsv.de

www.sbsv.de/aktuell/#verlaengerung-des-lockdowns-1175