Sonntag 27.03.22 geschlossen

Am Sonntag, den 27.03.22 ist kein Schießbetrieb, da im benachbarten Hundesport-Zentrum ein Turnier stattfindet.

Das komplette Osterwochenende 15. – 17.04.22 bleibt das Schützenhaus auch geschlossen.

Am Samstag, den 23.04.22 und Sonntag, den 24.04.22 findet bei uns die Kreismeisterschafft statt, da ist kein Training möglich.

Ab 14.01.22 wieder geöffnet

Der 19.12.21 war der letzte Öffnungstag in diesem Jahr. Ab Freitag den 14.1.22 ab 16:00 haben wir geöffnet.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage und derer aktuellen Einschränkungen können bis auf weiteres nur Vereinsmitglieder bei uns schießen, das heißt aktuell kein Schießen für Gastschützen.

Schöne Weihnachten und ein frohes neues Jahr

Weitere Einschränkungen

Aufgrund der aktuellsten Corona-Verordnung, kann man nur unter 2G+ Bedingungen am Schießsport teilnehmen.

Die Schützen legen Ihren Statusnachweis dem Thekenpersonal vor.

Aufgrund der Lage können bei uns keine Gastschützen schießen oder Zuschauer anwesend sein.

Ich bitte um Ihr Verständnis.

Hier der Auszug der Verordnung:

Personen mit einer Boosterimpfung und Personen, deren Grundimmunisierung oder Genesung maximal 6 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht bei 2G-Plus ausgenommen.

Seit dem Wochenende gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag, 5. Dezember 2021, die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).

Eine entsprechende Klarstellung wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.

Schießbetrieb eingeschränkt möglich

Seit April ist ein eingeschränkter Schießbetrieb nur für Mitglieder möglich.

Seit Anfang August ist es auch für Gastschützen (Sachkundig und mit eigener Waffe) möglich bei uns zu schießen. Aktuell können auf dem 25-Stand maximal 5 und auf dem 100m-Stand maximal 2 Personen gleichzeitig schießen, um den nötigen Abstand einhalten zu können.

Bitte um verständnis, dass wir nicht sachkundige Gast-Schütze nicht schießen lassen können, da wir wegen den Abstandsregeln keine direkte Betreuung anbieten können.

Weiterhin kein Schießbetrieb

Auf Grundlage der Veröffentlichung des SBSV auf seiner Homepage und der aktuellen Lage, ist bis auf Weiteres kein Schießbetrieb möglich. Wir informieren Euch sobald sich die Lage ändert.

Zitat zur Information des SBSV:

11.01.21: Verlängerung des Lockdowns

Die Landesregierung hat eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 31.01.2021 beschlossen. Für den Schießsport gibt es keine Änderungen zur vorherigen Corona-Verordnung.

Öffentliche und private Sportanlagen oder Sportstätten in geschlossenen Räumen dürfen nicht für den Freizeit- und Amateurindividualsport genutzt werden. Hierunter fallen auch offene oder teilgedeckte Schießstände.

Es können nur öffentliche und private Sportanlagen oder Sportstätten im Freien im Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden, soweit es sich um weitläufige Außenanlagen handelt.

Zudem sind weiterhin die Ausgangsbeschränkungen zu beachten. Bitte beachten Sie auch, dass die örtlich zuständigen Behörden das Recht haben, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen.

www.sbsv.de

www.sbsv.de/aktuell/#verlaengerung-des-lockdowns-1175

Ab 14.8. wieder freitags Training

Ab Freitag den 14.8.20 können wir wieder freitags ab 16 bis 18 Uhr Großkaliber und bis 19 Uhr KK und Vorderlader trainieren. Samstags ab 14 bis 18 Uhr Großkaliber und bis 19 Uhr KK und Vorderlader trainieren. Ab sofort gibt es keine Anmeldung für das Training. Diesen Samstag, 07.08.20 ist geöffnet. Weiterhin gelten die Abstands- und Hygieneregeln und man muss sich sowohl in das Standbuch, wie auch “Corona-Blatt” eintragen. Das heißt, wir können aktuell nur fünf Schützen auf dem 25m-Stand und 2 Schützen auf dem 100m-Stand gleichzeitig schießen lassen. Weiterhin gilt auch nur das Training für Vereinsmitglieder.
Sonntags bleibt für die nächsten Wochen noch geschlossen.

Schießbetrieb eingeschränkt wieder möglich

Seit dem 23.05.2020 haben wir unter Berücksichtigung der Corona-Auflagen den Schießbetrieb eingeschränkt wieder aufgenommen. Damit waren wir einer der ersten Vereine im Umkreis.

Nachdem die Verordnung des Kultusministerium und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten- CoronaVO Sportstätten) ab dem 02.06.2020
einige weitere Lockerungen beinhaltet, wird der Trainings betrieb bei der SGH angepasst.
Weiterhin ist der Verein auf Grund der Dokumentationspflicht nur am Samstag geöffnet.
Weiterhin sind keine Gastschützen, Gäste und Schützen ohne Sachkunde zugelassen.

Mitglieder können nur nach vorheriger Terminvereinbarung zum Training kommen.
Unangemeldete Schützen können nicht berücksichtig werden.
Ihr könnt Euch,
 um allen gerecht zu werden, nur für eine Rotte je Stand und Trainingstag anmelden.
Mitglieder die keine E-Mail mit den detaillierten Informationen erhalten haben, melder Euch
bitte per E-Mail beim ersten Vorstand keusch.stefan@gmx.eu dann bekommt Ihr die komplette Information zugesendet.

Der Vorstand, 03.06.2020

Verein wegen COVID19 geschlossen

die COVID 19 Pandemie (Corona-Virus) hat auch uns erreicht!

Wir schließen unseren Verein und stellen den Schießbetrieb ab sofort ein!

In Bezug auf die Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 17. März 2020
§3 Punkt 1 und §4 Punkt 5 sind wir zu dieser Maßnahme gezwungen.
Diese Verordnung gilt bis zum 15. Juni 2020.

Alle 3 Verbände denen wir angehören, haben weitreichende Vorkehrungen getroffen.

DSB/SBSV & Schützenkreis EM:
Absage der Kreismeisterschaften
Alle weiteren Meisterschaften bis hin zur Deutschen Meisterschaft

DSU:
Mit dem Februar Ergebnis der aktuellen Liga endet diese.
Deutsche Meisterschaft Philipsburg und Berlin abgesagt

BDS/ GSVBW
Bezirksmeisterschaften in allen 4 Bezirken abgesagt

Wir wünschen Euch allen vor allem eins

Bleibt gesund !

Eure Vorstandschaft

Petition gegen Waffenrechtsverschärfung

wie viele von Euch wissen, soll das Waffengesetz erneut verschärft werden. Die erste Petition über Openpetition mit ca. 80.000 Unterschriften wird nicht anerkannt. Jetzt ist diese Petition vom Deutschen Bundestag seit zwei Wochen online. Es werden mindestens 50.000 Unterschriften benötigt. Bitte hier mitmachen:  

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_11/_02/Petition_100913.$$$.a.u.html  

Ihr könnt auch die PDF von den Kamenzer Sportschützen ausdrucken und unterschrieben an den Bundestag senden.

http://www.schuetzengesellschaft-kamenz.de/wp-content/uploads/2019/11/Unterschriftenliste-zur-Petition-100913.pdf

Rücksendeadresse (Listen bitte vorher kopieren):

Deutscher Bundestag
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin

oder per Fax: +49 30 227-36053

Die Mitzeichnungsfrist endet am 12. Dezember 2019 –Bitte beachten und die Listen zeitnah zum Deutschen Bundestag schicken/faxen.

   

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) in der vorgeschlagenen Version ablehnen.

Die Bundesregierung möge den handwerklich unzureichenden Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes nochmal gründlich überarbeiten.

Begründung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Waffengesetz (Drs. 19/13839) ist umgehend zu stoppen!

Das deutsche Waffengesetz zählt zu den strengsten in Europa. Sportschützen, Waffensammler und Jäger sind nicht verantwortlich für Terroranschläge mit illegalen Waffen.

Der vorliegende Entwurf (Drs. 19/13839) nutzt kaum Ausnahmemöglichkeiten der EU-Feuerwaffenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2017/853). Der Bundesrat will mit seiner Stellungnahme den Entwurf u. a. mit einer Aufhebung der waffenrechtlichen Privilegierung der deliktisch irrelevanten Armbrust und einer Regelabfrage der Waffenbehörde beim Verfassungsschutz zusätzlich verschärfen.

Herr Seehofer muss auf die Verbände hören und den Gesetzentwurf dringend überarbeiten. Lesen Sie die Stellungnahmen der Verbände (gerade der Schießsportverbände) auf der Seite des BMI und vergleichen Sie diese mit der Aussage von Herrn Seehofer.

Statt im Parlament zu behaupten, man nutze Spielräume, sollte Herr Seehofer besser außerhalb des eigenen Ministeriums einmal mit der Mehrzahl der Verbände sprechen.

Wir fordern

1. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie so schonend wie möglich in deutsches Recht umzusetzen und den bewährten Rechtsstand so weit wie möglich zu bewahren. Möglichkeiten der EU-Richtlinie, organisierte Sportschützen internationaler Disziplinen von Verboten + Beschränkungen bei Magazinen und Waffen freizustellen und generell Magazine allenfalls erlaubnispflichtig zu machen, anstatt sie gleich zu verbieten, sind zu nutzen. Das BMI will Halbautomaten mit großen Magazinen (A7) und große Magazine für alle Sportschützen verbieten. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie sieht jedoch Ausnahmen vor: Die Mitgliedstaaten können den Sportschützen eine Genehmigung der Kategorie A erteilen, sofern die Person aktiv an Schießwettbewerben teilnimmt oder diese Disziplinen ausübt.

2. Keine Bedürfnisprinzipausweitung, insbesondere nach 3 oder spätestens 5 Jahren Schießsportausübung zur Aufrechterhaltung des Bedürfnisses keine oder wenigstens stark reduzierte Pflichttermine vorzusehen und die generelle Schießsportausübung gelten zu lassen. Eine waffenbezogene Kontrolle des Schießsports lehne ich ebenso ab wie langjährige Aufzeichnungspflichten von Schießterminen.

3. Das Waffengesetz zu deregulieren und zu entbürokratisieren. Waffen von Sportschützen besitzen marginale Deliktrelevanz, Gefahren gehen von illegalen Waffen aus. Rechtstreue Bürger verdienen Vertrauen und nicht Gängelung, echte Entlastung statt Lippenbekenntnissen.

4. Bekämpfen Sie endlich effektiv Kriminalität und Terrorismus in Deutschland und hören Sie auf, loyale Bürger zu drangsalieren, die laut BKA keinerlei Größe im Bereich Kriminalität/Terrorismus darstellen.

5. Die Bundesregierung muss illegalen Handel und Herstellung von Schusswaffen bekämpfen, nicht ohnehin rechtstreue Besitzer registrierter Schusswaffen weiter drangsalieren. Kein Generalverdacht durch Regelabfrage beim Verfassungsschutz für rechtstreue Waffenbesitzer.