Einschränkungen wegen Wettkämpfen

die Sommerrunde hat angefangen und deshalb ist der Pistolenstand an paar Öffnungstagen  belegt. Gewehr kann an diesen Tagen normal geschossen werden. An den Samstagen kann ab 17:00 auch wieder geschossen werden.

28.05.2022Samstag25 Meter-RWK Vorderlader 14:00 – 17:00
11.06.2022Samstag25 Meter-RWK Vorderlader 14:00-17:00
12.06.2022Sonntag25 Meter-RWK SpoPi – 1.&2. Mannschaft 09:00-12:00
26.06.2022Sonntag25 Meter-RWK SpoPi – 1.&2. Mannschaft 09:00-12:00
09.07.2022Samstag25 Meter -RWK Vorderlader 14:00-17:00
10.07.2022Sonntag25 Meter -RWK – SpoPi 1.&2. Mannschaft 09:00-12:00

Zusätzlich sind an manchen Tagen sportliche Veranstaltungen im benachbarten Hundesportverein HSZE. Im August sind dann auch die Sonntage geschlossen.

17.07.2022SonntagGESCHLOSSEN – HSZE
23.07.2022SamstagGESCHLOSSEN – HSZE
06.08.2022SamstagGESCHLOSSEN – HSZE
07.08.2022SonntagGESCHLOSSEN – HSZE
14.08.2022SonntagGESCHLOSSEN
21.08.2022SonntagGESCHLOSSEN
28.08.2022SonntagGESCHLOSSEN

Ich bitte um Euer Verständnis

Termine kann man auch hier finden: Termine – SGH Emmendingen (sgh-emmendingen.de)

Sonntag 27.03.22 geschlossen

Am Sonntag, den 27.03.22 ist kein Schießbetrieb, da im benachbarten Hundesport-Zentrum ein Turnier stattfindet.

Das komplette Osterwochenende 15. – 17.04.22 bleibt das Schützenhaus auch geschlossen.

Am Samstag, den 23.04.22 und Sonntag, den 24.04.22 findet bei uns die Kreismeisterschafft statt, da ist kein Training möglich.

Ab 14.01.22 wieder geöffnet

Der 19.12.21 war der letzte Öffnungstag in diesem Jahr. Ab Freitag den 14.1.22 ab 16:00 haben wir geöffnet.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage und derer aktuellen Einschränkungen können bis auf weiteres nur Vereinsmitglieder bei uns schießen, das heißt aktuell kein Schießen für Gastschützen.

Schöne Weihnachten und ein frohes neues Jahr

Weitere Einschränkungen

Aufgrund der aktuellsten Corona-Verordnung, kann man nur unter 2G+ Bedingungen am Schießsport teilnehmen.

Die Schützen legen Ihren Statusnachweis dem Thekenpersonal vor.

Aufgrund der Lage können bei uns keine Gastschützen schießen oder Zuschauer anwesend sein.

Ich bitte um Ihr Verständnis.

Hier der Auszug der Verordnung:

Personen mit einer Boosterimpfung und Personen, deren Grundimmunisierung oder Genesung maximal 6 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht bei 2G-Plus ausgenommen.

Seit dem Wochenende gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag, 5. Dezember 2021, die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:

  • Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
  • Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
    • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).

Eine entsprechende Klarstellung wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.

Schießbetrieb eingeschränkt möglich

Seit April ist ein eingeschränkter Schießbetrieb nur für Mitglieder möglich.

Seit Anfang August ist es auch für Gastschützen (Sachkundig und mit eigener Waffe) möglich bei uns zu schießen. Aktuell können auf dem 25-Stand maximal 5 und auf dem 100m-Stand maximal 2 Personen gleichzeitig schießen, um den nötigen Abstand einhalten zu können.

Bitte um verständnis, dass wir nicht sachkundige Gast-Schütze nicht schießen lassen können, da wir wegen den Abstandsregeln keine direkte Betreuung anbieten können.

Weiterhin kein Schießbetrieb

Auf Grundlage der Veröffentlichung des SBSV auf seiner Homepage und der aktuellen Lage, ist bis auf Weiteres kein Schießbetrieb möglich. Wir informieren Euch sobald sich die Lage ändert.

Zitat zur Information des SBSV:

11.01.21: Verlängerung des Lockdowns

Die Landesregierung hat eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 31.01.2021 beschlossen. Für den Schießsport gibt es keine Änderungen zur vorherigen Corona-Verordnung.

Öffentliche und private Sportanlagen oder Sportstätten in geschlossenen Räumen dürfen nicht für den Freizeit- und Amateurindividualsport genutzt werden. Hierunter fallen auch offene oder teilgedeckte Schießstände.

Es können nur öffentliche und private Sportanlagen oder Sportstätten im Freien im Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden, soweit es sich um weitläufige Außenanlagen handelt.

Zudem sind weiterhin die Ausgangsbeschränkungen zu beachten. Bitte beachten Sie auch, dass die örtlich zuständigen Behörden das Recht haben, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen.

www.sbsv.de

www.sbsv.de/aktuell/#verlaengerung-des-lockdowns-1175